Beisetzungsformen
Wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten keinen Wunsch bezüglich der Bestattungsart hinterlassen hat, obliegt es den nächsten Angehörigen, hierüber zu entscheiden. Sie sind bestattungspflichtig und müssen für eine ordnungsgemäße Beisetzung sorgen.
Als Bestattungsarten stehen grundsätzlich die Erd- und die Feuerbestattung zur Verfügung. Die Beisetzung der Urne kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Böhning Bestattungen führt Sarg- und Urnenbestattungen auf allen Friedhöfen in Stadthagen und den angrenzenden Städten und Gemeinden durch – auf Wunsch sind wir auch darüber hinaus für Sie im Einsatz.